Ergänzungsversicherung
1. Begriff: Deckung einer Gefahrerhöhung.
Anders: Zusatzversicherung.
2. Anwendungsgebiet: Die Ergänzungsversicherung ist in der Haftpflichtversicherung üblich, die auch Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen und Erweiterungen des versicherten Risikos umfasst. Erhöhungen des Risikos folgen bspw. aus neuen Produktionsverfahren, Erweiterungen aus der Zunahme der Beschäftigtenzahl. Der Versicherungsnehmer ist allerdings verpflichtet, dem Versicherer die Änderungen auf Anfrage (z.B. im Zusammenhang mit der Prämienrechnung) mitzuteilen.
Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne