Einfacher Diebstahl
Wegnahme fremder beweglicher Sachen in der Absicht, sich diese rechtswidrig anzueignen oder diese einem Dritten anzueignen. Die besonderen Merkmale des Einbruchdiebstahls sind dabei nicht erfüllt.
Autor(en): Stefan Andersch
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Wegnahme fremder beweglicher Sachen in der Absicht, sich diese rechtswidrig anzueignen oder diese einem Dritten anzueignen. Die besonderen Merkmale des Einbruchdiebstahls sind dabei nicht erfüllt.
Autor(en): Stefan Andersch