Eckwertzusage
Versorgungszusage in einem Eckwertsystem. Einem bestimmten Einkommen (Richteinkommen) wird in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ein definierter Zusagebetrag pro Dienstjahr zugeordnet. Die tatsächliche Versorgungsleistung ist davon abhängig, in welchem Verhältnis das ruhegeldfähige Gehalt des Begünstigten zu diesem Richteinkommen steht. Als Richteinkommen wird häufig eine dynamische Größe (z.B. Gehaltsstufe oder Beitragsbemessungsgrenze) gewählt.
Autor(en): Sebastian B. Sattler