Dynamische Lebensversicherung
Lebensversicherung mit dem Recht des Versicherungsnehmers,jährlich die Beiträge um einen festen Prozentsatz oder gemäß einer anderen objektiven Größe anheben zu dürfen und entsprechend der Restlaufzeit des Vertrags höhere Leistungen zu erhalten, ohne sich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen zu müssen. Häufig werden die Beiträge zu einer dynamischen Lebensversicherung entsprechend der Steigerung des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) angehoben. Dadurch sollen der privat finanzierte Teil der Altersvorsorge mit den Aufwendungen für die GRV Schritt halten und einer wirtschaftlichen Aushöhlung der privaten Altersvorsorge entgegengewirkt werden.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf