Downgrade Clause
Klausel, die es dem Erstversicherer bzw. je nach Ausgestaltung gelegentlich auch dem Rückversicherer ermöglicht, den Rückversicherungsvertrag außerordentlich sofort zu kündigen oder den Anteil des Rückversicherers am übernommenen Risiko zu reduzieren. Teilweise kann auch bestimmt werden, dass ab Inanspruchnahme der Downgrade Clause Sicherheiten für die gegebenen Risiken bzw. Schadenrückstellungen zu leisten sind. Dies gilt für den Fall, dass das für eine Gesellschaft vergebene Rating von einer oder mehreren Rating-Agenturen auf einen bestimmten Punkt oder um eine festgelegte Anzahl von Stufen herabgesetzt wurde.
Autor(en): Dr. Michael Pickel