Direktregulierung
1. Begriff: Regulierungspraxis in verschiedenen Ländern Europas (Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Mazedonien, Spanien) bei Kfz-Haftpflichtschäden.
2. Merkmale: Bei der Direktregulierung werden von Dritten verursachte Schäden an einem versicherten Fahrzeug nicht vom gegnerischen Haftpflichtversicherer reguliert, sondern zunächst vom eigenen Kraftfahrthaftpflicht- oder Kaskoversicherer des Geschädigten. Der direktregulierende Versicherer nimmt dann das Versicherungsunternehmen des Schädigers pauschal auf der Basis eines entsprechenden Abkommens oder nach Sach- und Rechtslage in Regress. Die Einführung der Direktregulierung wurde in Deutschland zwar mehrfach intensiv diskutiert, jedoch mit Blick auf mögliche Wettbewerbsvorteile für die großen Versicherer bislang mehrheitlich von den Versicherungsunternehmen abgelehnt.
Autor(en): Dr. Jochen Tenbieg