Credit Default Swaps (CDS)
Bilaterale „Over-the-Counter“-Kontrakte (OTC-Kontrakte), um die Kreditrisiken bestimmter Referenzschuldner an andere Marktteilnehmer zu übertragen. Referenzschuldner sind im Regelfall einzelne oder mehrere Unternehmen, Banken oder Staaten. Der Käufer eines CDS, der sog. Sicherungsnehmer, leistet regelmäßige Zahlungen über die Kontraktlaufzeit an den Sicherungsgeber, also den Verkäufer, im Austausch für eine positive Eventualauszahlung im Fall eines vertraglich festgeschriebenen Kreditereignisses („Credit Event“). Ein CDS wird daher auch oft mit einem Versicherungsvertrag verglichen, bei dem der Versicherte ebenfalls gegen Zahlung einer laufenden Prämie Versicherungsschutz gegen unsichere Ereignisse in der Zukunft erhält. CDS-Verträge werden entweder auf einen bestimmten Referenzschuldner („Single-Name-CDS“) oder ein Portfolio von Referenzschuldnern (Index- oder Portfolio-CDS) bezogen. Wenn ein Kreditereignis eintritt, wird der CDS-Vertrag abgewickelt. Dabei sind zwei Abwicklungsmethoden üblich: Bei „physischer Lieferung“ muss der CDS-Verkäufer dem CDS-Käufer den Nominalwert des Kontrakts zahlen und erhält im Gegenzug vom CDS-Käufer die Anleihen des Referenzschuldners geliefert. Alternativ, wenn das sog. „Cash Settlement“ vertraglich vereinbart wurde, muss der Verkäufer dem Käufer die Differenz zwischen dem Nominalkontraktwert und dem Marktwert der Anleihen in bar vergüten.
Autor(en): Jürgen Meisch