Nominalwert
Auf einer Wertpapierurkunde (z.B. Aktie, Schuldverschreibung) durch den Emittenten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufgedruckter Betrag. Bei Schuldverschreibungen ist der Nominalwert für gewöhnlich der Betrag, der dem Investor zum Fälligkeitszeitpunkt in der in der Urkunde festgelegten Währung zurückgezahlt wird. Nach der Emission verändert sich der Kurswert einer Schuldverschreibung u.a. mit den Bewegungen der Marktzinsen. Sofern die Marktzinsen höher (tiefer) als die Kuponzinsen der Schuldverschreibung sind, wird der Kurswert unter (über) ihrem Nominalwert handeln. Bei einer Aktie repräsentiert der Nominalwert rechnerisch den Anteil am Grundkapital der betreffenden Gesellschaft. Der Nominalwert sagt bei einer Aktie allerdings nichts über deren tatsächlichen Wert aus. Auch bei Aktien weicht der Kurswert an der Börse nahezu immer vom Nominalwert ab.
Autor(en): Jürgen Meisch