Blitzschaden
Schaden an elektrischen Einrichtungen, Gebäuden oder Inventar durch einen Blitzschlag. In der Feuerversicherung besteht für einen Blitzschaden Versicherungsschutz, wenn der Blitz unmittelbar auf die versicherte Sache aufgetroffen ist. Schäden durch bloße Wirkung des elektrischen Stroms – z.B. durch Induktion (Induktionsschaden), Überstrom, Überspannung, Kurzschluss, Isolationsfehler – sind nicht versichert.
Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne