Induktionsschaden
Schädigende Auswirkung eines Blitzschlags auf elektrische Einrichtungen. Unterschieden wird zwischen Schäden aufgrund unmittelbaren Auftreffens des Blitzes auf die versicherte Sache und Schäden durch die bloße Wirkung des Stroms mit oder ohne Feuererscheinung (z.B. Überspannung oder Kurzschluss). Induktionsschäden infolge eines Blitzschlags sind in der Feuerversicherung gedeckt.
Autor(en): Stefan Andersch