Bewegungskosten
Begriff aus der Sachversicherung. Kosten, die anfallen, weil zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung beschädigter versicherter Sachen andere (auch unversicherte) Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Beispiele: (De‑) Montage von Maschinen; Schutz benachbarter Maschinen; Maueraufbrüche zum Aufstellen neuer Maschinen. Anwendungsgebiete: a) Industrielle Feuerversicherung;
b) Geschäftsversicherung;
c) verbundene Hausratversicherung;
d) verbundene Wohngebäudeversicherung. Abzugrenzen von Schutzkosten.
Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne