Betriebskostenquote
1. Begriff: Versicherungstechnische Rentabilitätskennzahl von Schaden‑/Unfallversicherungsunternehmen. Wird in der Praxis sowohl mit intern abgegrenzten Rechnungsgrößen (Betriebskosten) als auch mit Größen aus der Rechnungslegung (Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb, siehe auch Rechnungslegung ermittelt. Ohne nähere Darlegung bleibt es deshalb im Sprachgebrauch häufig unklar, welche Größen in die Kennzahl tatsächlich eingeflossen sind.
2. Varianten: a) Bruttobetriebskosten in Relation zu den verdienten Bruttobeiträgen (= Betriebskostenquote brutto) bzw. Nettobetriebskosten in Relation zu den verdienten Nettobeiträgen (= Betriebskostenquote netto),
b) Bruttobetriebsaufwendungen in Relation zu den verdienten Bruttobeiträgen (= Betriebs„kosten“quote brutto) bzw. Nettobetriebsaufwendungen (= Bruttobetriebsaufwendungen abzüglich erhaltener Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem Rückversicherungsgeschäft) in Relation zu den verdienten Nettobeiträgen (= Betriebs„kosten“quote netto).
3. Ziele und Probleme: Die Betriebskostenquote gibt über die „Kosten“intensität des betriebenen Versicherungsgeschäfts Aufschluss und ermöglicht somit auch Wettbewerbsvergleiche. Bei der Verwendung von Größen aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden aber nicht sämtliche Betriebskosten in der Kennzahl erfasst. So fehlen die Zusatz- bzw. Anderskosten und die Betriebskosten, die in der Rechnungslegung unter den Verwaltungsaufwendungen für Kapitalanlagen bzw. unter den sonstigen Aufwendungen gebucht werden. Siehe auch Beiträge.
Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach