Bergungskosten
I. Private Unfallversicherung: 1. Begriff: Leistungsart, der zufolge die nach einem Unfall anfallenden Kosten für die Suche, Rettung oder Bergung einer verletzten Person versichert werden. Ebenso werden Kosten für den Transport der verletzten Person in das nächste Krankenhaus, für deren Heimtransport oder für eine Überführung eines Unfalltoten zum letzten ständigen Wohnsitz übernommen.
2. Merkmale: Die Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze müssen von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten erfolgen. Es kann eine bestimmte Höchstversicherungssumme pro versicherter Person vereinbart werden.
II. Warenversicherung: Die DTV stellen Musterklauseln für Güterfolgeschäden (hier: fortlaufende Kosten im Betrieb des Versicherungsnehmers, wenn die Verwendung der Güter beeinträchtigt oder unmöglich ist), Bergungs- und Beseitigungskosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten (Bewegungskosten, Schutzkosten) zur Verfügung.
Autor(en): Jürgen Engel