Bachelor
Bakkalaureus-Grad.
1. Begriff: Erster (niedrigster) akademischer Grad, der von Hochschulen im Rahmen eines mehrstufigen Studienmodells vergeben werden kann.
2. Ziele: Der Bachelor wurde im Zuge des Bologna-Prozesses zur Vereinheitlichung der akademischen Ausbildung innerhalb der Europäischen Union, zur Verkürzung der Studiendauer und für einen stärkeren Praxisbezug eingeführt.
3. Merkmale und Arten: Die Regelstudienzeit umfasst meist sechs bis maximal acht Semester. Die Kultusministerkonferenz hat für Deutschland folgende Abschlussbezeichnungen festgelegt: a) Bachelor of Arts (B.A.),
b) Bachelor of Science (B.Sc.),
c) Bachelor of Engineering (B.Eng.),
d) Bachelor of Laws (LL.B.),
e) Bachelor of Fine Arts (B.A.F.),
f) Bachelor of Music (B.Mus.),
g) Bachelor of Education (B.Ed.). Ein Bachelor-Abschluss mit dem Schwerpunkt Versicherung ist im Rahmen des Bachelor of Arts oder Bachelor of Science möglich. Für den Abschluss werden unterschiedliche Titel verwendet, z.B. Bachelor of Insurance, Bachelor of Insurance Management, Bachelor Versicherungswesen. In Deutschland kann der Abschluss auch an Berufsakademien erworben werden. Dieser gilt jedoch nicht als akademischer Abschluss, sondern wird durch einen staatlichen Abschluss ersetzt. Für den Fall des Weiterstudierens muss die Zulassung zu einem Masterstudiengang (Master) durch die betreffende Hochschule geprüft werden. An den Bachelor-Abschluss einer Hochschule kann der Absolvent – ggf. unter weiteren Voraussetzungen (z.B. Mindestnote, Eignungsfestellung) – ein Masterstudium anschließen.
Autor(en): Walter Bockshecker, Wolfgang Dobner, Dr. Bastian Güttler