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Ausstellungsversicherung

Messeversicherung.

1. Begriff:
Versicherung von Ausstellungsgütern einschl. von Standeinrichtungen und Verbrauchsgütern während des Hin- und Rücktransports, des Auf- und Abbaus und der Ausstellung selbst.

2. Merkmale: Die Ausstellungsversicherung kann durch den Aussteller in Form eines selbstständigen Vertrags oder als Ergänzung einer bereits bestehenden laufenden Warenversicherung abgeschlossen werden. Häufig wird die Ausstellungsversicherung durch die Messeleitung besorgt (Versicherung für fremde Rechnung). Für Kunstausstellungen werden Sonderbedingungen vereinbart. Falls eine laufende Versicherung abgeschlossen wird, unterliegt die Ausstellungsversicherung nach § 210 VVG nicht den Beschränkungen der Vertragsfreiheit.

3. Deckungsumfang: Die Ausstellungsversicherung ist normalerweise eine Allgefahrenversicherung; zu den üblichen Ausschlüssen der Warenversicherung kommt u.a. ein Ausschluss von Schäden, die durch Bearbeitung, Montage und Vorführung entstehen. Das Abhandenkommen kleiner Wertgegenstände und zum Verbrauch bestimmter Güter ist nur infolge Einbruchdiebstahls und Raubs versichert.

Autor(en): Prof. Dr. Lutz Reimers-Rawcliffe

 

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