Akquisition
1. Begriff: Aktive Betreibung der Vertriebsfunktion. In der Versicherungswirtschaft geht es dabei zuvorderst um den Vertrieb des Versicherungsprodukts und somit um die Verwertung der durch das Versicherungsunternehmen erstellten Leistung – des Versicherungsschutzes – am Absatzmarkt durch den Vertragsabschluss mit dem Kunden (Versicherungsnehmer). In einer weiteren Begriffsauffassung werden unter der Akquisition alle Funktionen verstanden, die für die Gewinnung eines Kunden durch den Vermittler benötigt werden, wie z.B. auch die Kontaktaufnahme und Beratung.
2. Besondere Merkmale: In der Versicherungswirtschaft findet die Akquisition bereits vor der abschließenden Fertigstellung des Produkts Versicherungsschutz statt. Der Versicherungsschutz kann erst nach erfolgter Akquisition unter Einbeziehung von Informationen (Personendaten und ggf. Risikodaten) und eines bereits vorhandenen Versicherungsbestands, der einen Risikoausgleich im Kollektiv und in der Zeit erlaubt, produziert werden.
Autor(en): Uwe Laue