Abzinsung
Diskontierung.
1. Begriff: Rechenvorgang zur Ermittlung des Geldbetrags, der zu Beginn einer bestimmten Periode erforderlich ist, um unter Berücksichtigung eines Zinssatzes oder eines Zinsvektors zum Ende der Periode einen vorgegebenen Betrag zu erhalten. Methode zur Ermittlung des auf einen bestimmten Bewertungszeitpunkt bezogenen Gegenwartswerts einer Reihe von zukünftigen Zahlungen.
2. Merkmale: a) Durch die Abzinsung zum risikofreien Zinssatz wird dem Zeitwert des Geldes Rechnung getragen.
b) Durch risikoadäquate Zinssatzaufschläge (Spreads) im Rahmen der Abzinsung wird ein Vergleich mit Zahlungsreihen sowohl gleicher als auch unterschiedlicher Risikostruktur ermöglicht.
3. Bedeutung in der Rechnungslegung: a) Handelsrecht: Nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sind gem. § 253 II HGB Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Versicherungstechnische Rückstellungen sind jedoch von dieser Verpflichtung ausgenommen.
b) Steuerrecht: Abzinsungspflicht für Rückstellungen zu einem im Steuerrecht vorgegebenen Zinssatz. Dies führt zu einem Auseinanderfallen von Handels- und Steuerbilanz.
c) Rechnungslegung nach IAS/IFRS und US-GAAP: Während die US-GAAP eine Abzinsung von Schadenrückstellungen (Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle) grundsätzlich nicht zulassen, schreiben die IAS/IFRS eine Abzinsung grundsätzlich vor.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf