Abwerbung
Veranlassung eines Kunden durch ein Versicherungsunternehmen oder einen Versicherungsvermittler, ein bei einem anderen Unternehmen bestehendes Vertragsverhältnis vorzeitig zu lösen, um den Versicherungsvertrag bzw. die Kundenbeziehung für sich zu gewinnen. Gemäß den à Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft ist eine Abwerbung durch unlautere Mittel unzulässig. Siehe auch Umdeckung.
Autor(en): Uwe Laue