22.10.2019 Recht
Teilkasko: Rettungsmaßnahme bei Haarwildschäden muss nachgewiesen werden
Beantragt der Versicherungsnehmer einer Teilkaskoversicherung Rettungskostenersatz bei einem Wildschadenfall, muss er beweisen, dass sein Ausweichmanöver der Schadensauslöser war. Mehr
https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/recht/teilkasko-rettungsmassnahme-bei-haarwildschaeden-muss-nachgewiesen-werden-2475153.html