02.12.2013 Branche
Vertreter dürfen separate Vergütung vereinbaren
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg bestätigt. Danach ist es wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, dass Vertreter mit dem Kunden eine eigenständige Vergütung für die Vermittlung einer Nettopolice vereinbaren, wenn er seine Agenturbindung gegenüber dem Versicherungsnehmer offenlegt und auch sonst den Kunden nicht über seinen Status im Unklaren lässt. Mehr
https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/branche/vertreter-duerfen-separate-verguetung-vereinbaren-1887724.html