22.07.2008 Recht
Wenn die Rechtsformumwandlung für den Versicherungsvertreter zum Fallstrick wird
Steuerliche Aspekte tragen ebenso wie neue Haftungsnormen im Vermittlerrecht dazu bei, dass viele Versicherungsvertreter überlegen, die Rechtsform ihres Unternehmens zu ändern. Ein Weg zur Haftungsbeschränkung führt über die Umwandlung des bisher einzelkaufmännisch geführten Geschäftes in eine GmbH. Dieser Schritt sollte allerdings nicht ohne die vertretene Versicherungsgesellschaft erfolgen. Mehr
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