15.11.2011 Branche
Schrottimmobilien: Kurzfristig Schadensersatzansprüche geltend machen
Anleger, die vor 2002 in gescheiterte finanzierte Immobilienkapitalanlagen, so genannte Schrottimmobilien, investiert haben, sollten sich den 31. Dezember 2011 im Kalender rot markieren. Denn spätestens mit Ablauf dieses Jahres verlieren sie mögliche Schadensersatzansprüche. Was viele aber nicht wissen: Auch Altfälle aus dem Jahr 2002 sind gefährdet. Mehr
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