01.07.2017 | Branche
Von Beitragszuschüssen und Entgeltgrenzen
Horst Marburger
In den Sozialgesetzbüchern ist geregelt‚ welche Beiträge Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Wer die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet‚ muss sich selbst versichern. Arbeitgeber zahlen jedoch in der Regel einen Zuschuss. Einblick in ein komplexes Thema. PDF-Download