Von Beitragszuschüssen und Entgeltgrenzen

Horst Marburger

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In den Sozialgesetzbüchern ist geregelt‚ welche Beiträge Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Wer die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet‚ muss sich selbst versichern. Arbeitgeber zahlen jedoch in der Regel einen Zuschuss. Einblick in ein komplexes Thema. 

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