01.12.2016 | Recht
Ewiger Zankapfel: Wer warum betreuen darf
Jürgen Evers
Es gilt nicht länger als Unsitte, wenn Versicherer die über den Makler geführte Kundenkorrespondenz mit Betreuungshinweisen auf Vertreter garnieren. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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