Ewiger Zankapfel: Wer warum betreuen darf
Jürgen Evers
Es gilt nicht länger als Unsitte, wenn Versicherer die über den Makler geführte Kundenkorrespondenz mit Betreuungshinweisen auf Vertreter garnieren. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Jürgen Evers
Es gilt nicht länger als Unsitte, wenn Versicherer die über den Makler geführte Kundenkorrespondenz mit Betreuungshinweisen auf Vertreter garnieren. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.