12.03.2010
Richtlinie brachte keine spürbare zeitliche Mehrbelastung
Neues Vermittlerrecht führte zum Aufgeben schlecht ausgebildeter Vertreter
Die ausgewerteten Daten bestätigen den BVK in seiner Einschätzung, dass das neue Vermittlerrecht durch seine gesetzlichen Vorgaben, wie Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung, Nachweis der Sachkunde und Registrierungspflicht im Versicherungsvermittlerregister, zu Marktaustritten von in der Regel schlecht ausgebildeten, nebenberuflichen Versicherungsvertretern geführt hat. So hatte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) noch in seinem Jahrbuch 2007 etwa 300.000 Nebenberufler ausgewiesen. Doch tatsächlich sind im Versicherungsvermittlerregister mit Stand von Dezember 2009 nur noch rund 255.000 Vermittler - einschließlich der Nebenberufsvertreter - verzeichnet.
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