26.05.2008
Ausschluss psychischer Beeinträchtigungen bei der Unfallversicherung
Der § 2 IV AUB 88 schließt psychische Beeinträchtigungen, die im Laufe von Jahren nach der unfallbedingten Schädigung auftreten, aus. Bei mehreren gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die der Invaliditätsfeststellung zugrunde liegen, sind nur diejenigen von Bedeutung, die fristgerecht ärztlich festgestellt worden sind. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg und gab damit dem Versicherungsnehmer in dritter Instanz Recht. Mehr