Ausschluss psychischer Beeinträchtigungen bei der Unfallversicherung

Der § 2 IV AUB 88 schließt psychische Beeinträchtigungen, die im Laufe von Jahren nach der unfallbedingten Schädigung auftreten, aus. Bei mehreren gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die der Invaliditätsfeststellung zugrunde liegen, sind nur diejenigen von Bedeutung, die fristgerecht ärztlich festgestellt worden sind. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg und gab damit dem Versicherungsnehmer in dritter Instanz Recht.

Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos. Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeit der Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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