06.01.2011
Neues Recht: Leichter in der Kasse zum Privatpatienten
Während nämlich bisher vorgeschrieben war, dass der Arzt sich den Hinweis, dass Kostenerstattung mit deutlich höheren Kosten verbunden ist, von seinem Patienten unterschreiben lassen musste, entfällt nun diese Pflicht.
Chancen für die PKV
Private Krankenversicherer könnten von den Neuregelungen profitieren. So könnten ihre Restkostentarife tendenzielle günstiger werden. Denn weiterhin wird Kassenpatienten empfohlen Kostenerstattung dann zu wählen, wenn gleichzeitig ein privater Restkostentarif abgeschlossen wird. Mehr