Kassenpatienten können sich künftig einfacher selbst zum Privatpatientenmachen. Das geht per Kostenerstattung. Dann rechnet der Arzt wie bei Privatpatienten per Rechnung ab und die Kunden fallen nicht in das gedeckelte Budget der Ärzte. An die Entscheidung zur Kostenerstattung sind die Patienten nun nur noch drei Monate gebunden. So sieht es das neue GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) vor. Bisher mussten die Kunden an ihrer Entscheidung ein Jahr festhalten.
Daher war die Lösung unpopulär. Grund: Wer Kostenerstattung wählt - möglich ist das jeweils separat für die ambulante Arzt- oder Zahnbehandlung, so wie für die stationäre Behandlung und Heilmaßnahmen, wie beispielsweise Massagen - muss ein Großteil der Kosten aus eigener Tasche tragen. Laut der Techniker Krankenkasse (TK) lag der Eigenanteil bisher im Schnitt 64 Prozent. Für den ambulanten Bereich schätzt die Barmer GEK den Eigenanteil sogar auf 67 Prozent. Bisher waren Kunden - die sich nicht zusätzlich privat absicherten - ein Jahr lang diesem hohen Kostenrisiko ausgesetzt. Nun kann der Privatpatientenstatus, falls der Kassenpatient ernsthaft erkrankt, viel schneller beendet werden. Zudem wird es tendenziell etwas günstiger für die Versicherten.
Während die Kassen bisher auf die Rechnung des Arztes rund zehn Prozent zusätzliche Verwaltungskosten aufschlugen, sind nun höchstens noch fünf Prozent erlaubt. Die TK wird sogar ganz auf einen Verwaltungszuschlag verzichten, wenn das Bundesversicherungsamt in Bonn dies genehmigt. Daher schätzt die Hamburger Ersatzkasse, dass der Eigenanteil der Kunden auf rund 60 Prozent sinkt. Einfacher wird es auch für Ärzte ihre Kunden zur Kostenerstattung zu motivieren. Während nämlich bisher vorgeschrieben war, dass der Arzt sich den Hinweis, dass Kostenerstattung mit deutlich höheren Kosten verbunden ist, von seinem Patienten unterschreiben lassen musste, entfällt nun diese Pflicht.
Chancen für die PKV
Private Krankenversicherer könnten von den Neuregelungen profitieren. So könnten ihre Restkostentarife tendenzielle günstiger werden. Denn weiterhin wird Kassenpatienten empfohlen Kostenerstattung dann zu wählen, wenn gleichzeitig ein privater Restkostentarif abgeschlossen wird. Viele Kassenpatienten können zudem auch leichter ganz aus ihrer Kasse aussteigen, denn einige Wahltarife haben nun eine kürzere Mindestbindungsfrist. Nur noch ein Jahr sind alle Kunden an Tarife mit Prämienrückgewähr gebunden. Gleiches gilt für Tarife mit Alternativmedikation. Demgegenüber bleibt es bei Tarifen mit einer Selbstbeteiligung bei der dreijährigen Bindungsfrist. Nach Auskunft des Bundesversicherungsamtes in Bonn gilt die kürzere Frist von einem Jahr auch schon für bestehende Tarife. Wer also beispielsweise bei seiner Kasse Anfang 2010 einen Wahltarif zur Beitragsrückgewähr abgeschlossen hatte und schon insgesamt 18 Monate bei der Kasse war, kann Anfang 2011 ganz aus der Kasse aussteigen. Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung muss der Kunde aber 2010 pro Monat über 4.163 Euro brutto verdient haben und 2011 mindestens ein Monatseinkommen von 4.125 Euro nachweisen.
Daher war die Lösung unpopulär. Grund: Wer Kostenerstattung wählt - möglich ist das jeweils separat für die ambulante Arzt- oder Zahnbehandlung, so wie für die stationäre Behandlung und Heilmaßnahmen, wie beispielsweise Massagen - muss ein Großteil der Kosten aus eigener Tasche tragen. Laut der Techniker Krankenkasse (TK) lag der Eigenanteil bisher im Schnitt 64 Prozent. Für den ambulanten Bereich schätzt die Barmer GEK den Eigenanteil sogar auf 67 Prozent. Bisher waren Kunden - die sich nicht zusätzlich privat absicherten - ein Jahr lang diesem hohen Kostenrisiko ausgesetzt. Nun kann der Privatpatientenstatus, falls der Kassenpatient ernsthaft erkrankt, viel schneller beendet werden. Zudem wird es tendenziell etwas günstiger für die Versicherten.
Während die Kassen bisher auf die Rechnung des Arztes rund zehn Prozent zusätzliche Verwaltungskosten aufschlugen, sind nun höchstens noch fünf Prozent erlaubt. Die TK wird sogar ganz auf einen Verwaltungszuschlag verzichten, wenn das Bundesversicherungsamt in Bonn dies genehmigt. Daher schätzt die Hamburger Ersatzkasse, dass der Eigenanteil der Kunden auf rund 60 Prozent sinkt. Einfacher wird es auch für Ärzte ihre Kunden zur Kostenerstattung zu motivieren. Während nämlich bisher vorgeschrieben war, dass der Arzt sich den Hinweis, dass Kostenerstattung mit deutlich höheren Kosten verbunden ist, von seinem Patienten unterschreiben lassen musste, entfällt nun diese Pflicht.
Chancen für die PKV
Private Krankenversicherer könnten von den Neuregelungen profitieren. So könnten ihre Restkostentarife tendenzielle günstiger werden. Denn weiterhin wird Kassenpatienten empfohlen Kostenerstattung dann zu wählen, wenn gleichzeitig ein privater Restkostentarif abgeschlossen wird. Viele Kassenpatienten können zudem auch leichter ganz aus ihrer Kasse aussteigen, denn einige Wahltarife haben nun eine kürzere Mindestbindungsfrist. Nur noch ein Jahr sind alle Kunden an Tarife mit Prämienrückgewähr gebunden. Gleiches gilt für Tarife mit Alternativmedikation. Demgegenüber bleibt es bei Tarifen mit einer Selbstbeteiligung bei der dreijährigen Bindungsfrist. Nach Auskunft des Bundesversicherungsamtes in Bonn gilt die kürzere Frist von einem Jahr auch schon für bestehende Tarife. Wer also beispielsweise bei seiner Kasse Anfang 2010 einen Wahltarif zur Beitragsrückgewähr abgeschlossen hatte und schon insgesamt 18 Monate bei der Kasse war, kann Anfang 2011 ganz aus der Kasse aussteigen. Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung muss der Kunde aber 2010 pro Monat über 4.163 Euro brutto verdient haben und 2011 mindestens ein Monatseinkommen von 4.125 Euro nachweisen.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek