01.08.2011
Vorschlag zur Datensicherheit - Diskussion erwünscht
Diese Regelung gilt auch für die Übermittlung von Daten an: Sozialversicherungsträger, Kreditinstitute und Kapitalanlagegesellschaften, Bausparkassen, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierhandelsgesellschaften, Untervermittler, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Versicherungs-Ombudsmänner, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Rechtsnachfolger.“
Vorschlag zu Bestandsübertragungen
Auch bei einer Bestandsübertragung wegen Maklerwechsel oder einem Bestandsverkauf sind laut Sandkühler die dargestellten Grundsätzegleichermaßen zu beachten: "Allgemein gilt auch hier: Im Personengeschäftgeht ohne entsprechende Einwilligungserklärung des Kunden nichts."
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