Suchbegriffe: "Lebensversicherung"
Ein weiterer wichtiger Schritt der Fusion zwischen der Provinzial Nord West und der Provinzial Rheinland hat stattgefunden: die Governance-Struktur der neuen Provinzial Holding AG wurde verabschiedet. Der künftige Vorstand der Holding wird aus insgesamt sechs Vorstandsmitgliedern bestehen. Wolfgang Breuer steuert als Vorstandsvorsitzender den fusionierten Konzern. Mehr
...1. Begriff: Zusätzlicher Versicherungsvertrag, der einen bestehenden oder gleichzeitig abgeschlossenen Hauptvertrag oder den Versicherungsschutz der Sozialversicherung um Zusatzleistungen erweitert. – Anders: Ergänzungsversicherung.2. Merkmale: Die Zu...
...1. Begriff: Leistungsart in der Risikolebensversicherung, der Kapitallebensversicherung, der Rentenversicherung (gesetzliche Rentenversicherung, private Rentenversicherung) und der Unfallversicherung (gesetzliche Unfallversicherung, private Unfallversiche...
...Instrument zur Finanzierung von Direktzusagen oder Zusagen von Unterstützungskassen in Form einer Lebensversicherung. Der Arbeitgeber bzw. die Unterstützungskasse schließt als Versicherungsnehmer bei einem Lebensversicherer eine Rückdeckungsversicheru...
...1. Begriff: Rechtlich selbstständiger Versorgungsträger in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG), der auf seine im Wege der Kapitaldeckung durch Beiträge finanzierten Leistungen einen Rechtsanspr...
...I. Allgemein: Prinzip im Versicherungsgeschäft, dass die Preise (Beiträge bzw. Prämien) und Leistungen bei gleichen Voraussetzungen nur nach gleichen Grundsätzen bemessen werden dürfen.II. Lebensversicherung, Krankenversicherung nach Art der Lebensve...
...Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Der Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) erfüllt sein Versorgungsversprechen, indem er einen Lebensversicherungsvertrag auf das Leben des Arbeitnehmers (versicherte Person) abgeschlossen hat (vgl. ...
...Recht zum Bezug von Versicherungsleistungen aus einem Versicherungsvertrag. Personen, die ein Bezugsrecht besitzen, sind nicht zwingend auch Versicherungsnehmer; z.B. haben regelmäßig Dritte das Bezugsrecht auf die Todesfallleistung. In der betriebliche...
...I. Privatversicherung: 1. Begriff: Voraussichtlich mindestens sechs Monate infolge von Krankheit, Körperverletzung oder „Kräfteverfalls“ ununterbrochen andauernde Unfähigkeit des Versicherten, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, di...