24.03.2017
Auto als Terrorwaffe: Lücken im Opferschutz
Die Angehörigen werden in vollem Umfang aus der privaten Lebensversicherung entschädigt. Laut dem GDV, kommt der Leistungsausschluss nach der sogenannten Kriegsklausel bei solchen Anschlägen nicht zur Anwendung. Entschädigt werden auch privat Unfallversicherte. "Für die Unfallversicherung gilt, dass das Risiko versichert ist, Opfer einer Geiselnahme, einer Explosion oder eines Schusswechsels zu werden und dabei einen bleibenden Schaden zu erleiden", so ein Sprecher des GDV. Mehr