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Zentralruf der Autoversicherer

Einrichtung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und der deutschen Kfz-Versicherer, die seit 1972 Unfallgeschädigten bei berechtigtem Interesse kostenlos Auskunft über den Kfz-Haftpflichtversicherer eines unfallbeteiligten Fahrzeugs gibt. Damit wird der Geschädigte in die Lage versetzt, Ansprüche aus einem Unfall gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer des Schädigers zu erheben. Außerdem wird die gegnerische Versicherung über die Schadenmeldung beim Zentralruf der Autoversicherer informiert und kann so schnell mit der Schadenregulierung beginnen. Daneben fungiert der Zentralruf der Autoversicherer im Rahmen der 4. Kraftfahrthaftpflicht-Richtlinie als sog. nationale Auskunftsstelle und benennt den Schadenregulierungsbeauftragten des beteiligten ausländischen Versicherers in Deutschland, an den sich ein Geschädigter zwecks Abwicklung des Schadens nach seiner Rückkehr in seinem Heimatland wenden kann.

Autor(en): Dr. Jochen Tenbieg

 

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