Mit dem Anschlag auf der Westminster Brücke in London mit einem Pkw-Leihwagen hat der Terror eine neue Bedrohungslage erreicht. Bisher wurden in Nizza und Berlin nur Lkw als Waffen von Attentätern eingesetzt. Wer in Deutschland Opfer eines Terroranschlages wird, kann mit Leistungen der Versicherer und des Staates rechnen. Wird ein Auto als Waffe von Terroristen eingesetzt, gibt es aber Lücken im Opferschutz.
Die Autoversicherer leisten, wenn der Täter das Auto mit Wissen des gutgläubigen Halters benutzt. Das gilt beispielsweise, wenn ein Fahrzeug an den Täter verliehen wurde. Die Kfz-Versicherer haften dann nur aus der so genannten Betriebsgefahr, denn der Verleiher trägt in der Regel keinerlei Schuld an einem Anschlag. Wird hingegen mit dem eigenen Auto ein Terroranschlag verübt oder wurde das Fahrzeug gestohlen, tritt der Fonds der Autoversicherer, die Hamburger Verkehrsopferhilfe (VOH), ein.
Schutzsummen reichen meist nicht
In beiden Fallkonstellation sind aber die Versicherungssummen pro Unfall stark eingeschränkt. Während aus einem normalen Versicherungsvertrag pro geschädigter Person die Autoversicherer zwischen acht und 16 Millionen Euro zur Verfügung stellen, gilt bei Haftung aus Betriebsgefahr nur eine Summe von fünf Millionen Euro für alle Geschädigte. Auch die VOH zahlt für Personenschäden pro Fall nur 7,5 Millionen Euro. Diese Summen reichen aber kaum, wenn mehrere Menschen Opfer eines Anschlages werden. Das hat die VOH bereits für den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt Ende 2016 bestätigt. Auch Sachschäden sind mit rund einer Million Euro unzureichend abgesichert.
Reform der Opferschutzes gefordert
Daher ruft der Fonds der in Deutschland tätigen Autoversicherer nun nach dem Staat. "Die Verkehrsopferhilfe war nie für Terroranschläge gedacht", erklärte VOH-Geschäftsführerin Sandra Schwarz in einer Veröffentlichung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Schwarz vertritt die Meinung, dass sich der Staat um die Opfer kümmern solle. Große Kfz-Versicherer wollten zu diesem Thema kein Statement abgeben. Derzeit sind die Opfer somit auch auf den Härtefonds der Bundesregierung und das Opferentschädigungsgesetz angewiesen. Der Härtefallfonds zahlt nach Prüfung des Einzelfalls eine Geldsumme. Nur Schwerstverletzte, die mindestens einen Invaliditätsgrad von 30 Prozent erreichen, haben Ansprüche aus dem Opferentschädigungsgesetz.
Die VOH übernimmt die Schäden, für die kein anderer aufkommt. So wird etwa für Leichtverletzte Verdienstausfall oder die Kosten für eine Haushaltshilfe gezahlt. Zudem trägt die VOH Beerdigungskosten und alle Sachschäden. Das gilt aber nur soweit die mageren gesetzlichen Summen reichen. Insgesamt könnten Terroropfer nach Einschätzung der VOH durch rechtliche Lücken fallen. Daher mahnt der Fonds der Autoversicherer eine Reform für Terroropfer an, die durch ein Kfz geschädigt werden.
Lebens- und Unfallversicherer leisten voll
In anderen Fällen zahlen die Versicherer für Opfer und Hinterbliebene. Die Angehörigen werden in vollem Umfang aus der privaten Lebensversicherung entschädigt. Laut dem GDV, kommt der Leistungsausschluss nach der sogenannten Kriegsklausel bei solchen Anschlägen nicht zur Anwendung. Entschädigt werden auch privat Unfallversicherte. "Für die Unfallversicherung gilt, dass das Risiko versichert ist, Opfer einer Geiselnahme, einer Explosion oder eines Schusswechsels zu werden und dabei einen bleibenden Schaden zu erleiden", so ein Sprecher des GDV. Im Ausland gilt der Versicherungsschutz sogar für überraschende Kriegsereignisse. Geraten Deutsche im Ausland unbeteiligt in einen Krieg, zahlen die Leben- und Unfallversicherer. Versichert ist das so genannte "passive Kriegsrisik"“. I
n den privaten Sachversicherungen, wie der Wohngebäude- und Hausratversicherung, sind Terrorschäden bis 25 Millionen Euro regelmäßig eingeschlossen, wenn eine versicherte Gefahr, beispielsweise eine Explosion, den Schaden verursacht hat. Sachschäden ab einer Versicherungssumme von 25 Millionen Euro können über den Kölner Terrorversicherer Extremus separat versorgt werden. Eine Staatshaftung ergänzt die rein privatwirtschaftliche Risikoübernahme durch die Versicherungswirtschaft von 2,5 Milliarden Euro. Damit stehen pro Jahr zehn Milliarden Euro für Schäden durch Terrorakte zur Verfügung.
Terrorangst kein Rücktrittsgrund
Nicht versichert sind die Stornokosten eines Reiserücktritts aus Angst vor Terroranschlägen. Die Police greift nur dann, wenn der Grund für den Rücktritt im persönlichen Bereich des Reisenden liegt, etwa im Fall einer unerwartet schweren Erkrankung oder einer Unfallverletzung. Gleiches gilt für die Reise-Abbruchsversicherung.
Flugpauschalreisen in Länder, die wegen mehrfachen Terroranschlägen als allgemein unsicher gelten, können aber kostenfrei storniert werden.Diese Meinung vertritt Professor Ernst Führich aus Kempten. So dürfe ein Reisevertrag ohne Stornoabzug gekündigt werden, wenn der Reisende durch höhere Gewalt plötzlich erheblich an Leib und Leben gefährdet ist. Urlauber können deshalb für Regionen, die das Auswärtige Amt für unsicher hält, ihren Vertrag kostenfrei kündigen. Voraussetzung: Die Behördenwarnung erfolgt erst nach dem Vertragsschluss.
Die Autoversicherer leisten, wenn der Täter das Auto mit Wissen des gutgläubigen Halters benutzt. Das gilt beispielsweise, wenn ein Fahrzeug an den Täter verliehen wurde. Die Kfz-Versicherer haften dann nur aus der so genannten Betriebsgefahr, denn der Verleiher trägt in der Regel keinerlei Schuld an einem Anschlag. Wird hingegen mit dem eigenen Auto ein Terroranschlag verübt oder wurde das Fahrzeug gestohlen, tritt der Fonds der Autoversicherer, die Hamburger Verkehrsopferhilfe (VOH), ein.
Schutzsummen reichen meist nicht
In beiden Fallkonstellation sind aber die Versicherungssummen pro Unfall stark eingeschränkt. Während aus einem normalen Versicherungsvertrag pro geschädigter Person die Autoversicherer zwischen acht und 16 Millionen Euro zur Verfügung stellen, gilt bei Haftung aus Betriebsgefahr nur eine Summe von fünf Millionen Euro für alle Geschädigte. Auch die VOH zahlt für Personenschäden pro Fall nur 7,5 Millionen Euro. Diese Summen reichen aber kaum, wenn mehrere Menschen Opfer eines Anschlages werden. Das hat die VOH bereits für den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt Ende 2016 bestätigt. Auch Sachschäden sind mit rund einer Million Euro unzureichend abgesichert.
Reform der Opferschutzes gefordert
Daher ruft der Fonds der in Deutschland tätigen Autoversicherer nun nach dem Staat. "Die Verkehrsopferhilfe war nie für Terroranschläge gedacht", erklärte VOH-Geschäftsführerin Sandra Schwarz in einer Veröffentlichung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Schwarz vertritt die Meinung, dass sich der Staat um die Opfer kümmern solle. Große Kfz-Versicherer wollten zu diesem Thema kein Statement abgeben. Derzeit sind die Opfer somit auch auf den Härtefonds der Bundesregierung und das Opferentschädigungsgesetz angewiesen. Der Härtefallfonds zahlt nach Prüfung des Einzelfalls eine Geldsumme. Nur Schwerstverletzte, die mindestens einen Invaliditätsgrad von 30 Prozent erreichen, haben Ansprüche aus dem Opferentschädigungsgesetz.
Die VOH übernimmt die Schäden, für die kein anderer aufkommt. So wird etwa für Leichtverletzte Verdienstausfall oder die Kosten für eine Haushaltshilfe gezahlt. Zudem trägt die VOH Beerdigungskosten und alle Sachschäden. Das gilt aber nur soweit die mageren gesetzlichen Summen reichen. Insgesamt könnten Terroropfer nach Einschätzung der VOH durch rechtliche Lücken fallen. Daher mahnt der Fonds der Autoversicherer eine Reform für Terroropfer an, die durch ein Kfz geschädigt werden.
Lebens- und Unfallversicherer leisten voll
In anderen Fällen zahlen die Versicherer für Opfer und Hinterbliebene. Die Angehörigen werden in vollem Umfang aus der privaten Lebensversicherung entschädigt. Laut dem GDV, kommt der Leistungsausschluss nach der sogenannten Kriegsklausel bei solchen Anschlägen nicht zur Anwendung. Entschädigt werden auch privat Unfallversicherte. "Für die Unfallversicherung gilt, dass das Risiko versichert ist, Opfer einer Geiselnahme, einer Explosion oder eines Schusswechsels zu werden und dabei einen bleibenden Schaden zu erleiden", so ein Sprecher des GDV. Im Ausland gilt der Versicherungsschutz sogar für überraschende Kriegsereignisse. Geraten Deutsche im Ausland unbeteiligt in einen Krieg, zahlen die Leben- und Unfallversicherer. Versichert ist das so genannte "passive Kriegsrisik"“. I
n den privaten Sachversicherungen, wie der Wohngebäude- und Hausratversicherung, sind Terrorschäden bis 25 Millionen Euro regelmäßig eingeschlossen, wenn eine versicherte Gefahr, beispielsweise eine Explosion, den Schaden verursacht hat. Sachschäden ab einer Versicherungssumme von 25 Millionen Euro können über den Kölner Terrorversicherer Extremus separat versorgt werden. Eine Staatshaftung ergänzt die rein privatwirtschaftliche Risikoübernahme durch die Versicherungswirtschaft von 2,5 Milliarden Euro. Damit stehen pro Jahr zehn Milliarden Euro für Schäden durch Terrorakte zur Verfügung.
Terrorangst kein Rücktrittsgrund
Nicht versichert sind die Stornokosten eines Reiserücktritts aus Angst vor Terroranschlägen. Die Police greift nur dann, wenn der Grund für den Rücktritt im persönlichen Bereich des Reisenden liegt, etwa im Fall einer unerwartet schweren Erkrankung oder einer Unfallverletzung. Gleiches gilt für die Reise-Abbruchsversicherung.
Flugpauschalreisen in Länder, die wegen mehrfachen Terroranschlägen als allgemein unsicher gelten, können aber kostenfrei storniert werden.Diese Meinung vertritt Professor Ernst Führich aus Kempten. So dürfe ein Reisevertrag ohne Stornoabzug gekündigt werden, wenn der Reisende durch höhere Gewalt plötzlich erheblich an Leib und Leben gefährdet ist. Urlauber können deshalb für Regionen, die das Auswärtige Amt für unsicher hält, ihren Vertrag kostenfrei kündigen. Voraussetzung: Die Behördenwarnung erfolgt erst nach dem Vertragsschluss.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek