VGB
Allgemeine Bedingungen der verbundenen Wohngebäudeversicherung. Musterbedingungen zu den VGB werden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) unverbindlich empfohlen. Üblicherweise gibt eine nachfolgende Jahreszahl die Bedingungsgeneration an, z.B. VGB 2010.
Autor(en): Dr. Monika Sebold-Bender