17.08.2017
Robo-Beratung: Bafin prüft streng
Unternehmen, die eine automatische Sparberatung anbieten, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) nun ganz deutlich die rote Karte gezeigt. Diese Anbieter benötigten in jedem Fall eine gewerbe- oder bankrechtliche Genehmigung. Die Aufsicht weist im Augustheft des eigenen Journals darauf hin, dass sie ganz alleine prüft, ob ein Angebot genehmigungspflichtig ist. Mehr