Versicherungsanlageprodukte sind oftmals äußerst komplex und folglich für viele Verbraucher schwer zu verstehen. Die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde Eiopa hat nun einen Leitfaden veröffentlicht, der unter anderem Versicherungsvermittlern helfen soll, derartige Produkte als komplex oder weniger/nicht-komplex einzuordnen.
Eiopa hat auf Grundlage von Artikel 30 Absätze 7 und 8 der Versicherungsvertriebsrichtlinie Leitlinien mit Kriterien veröffentlicht, anhand derer nationale Aufsichtsbehörden und Versicherungsvermittler beziehungsweise -unternehmen bewerten können, ob ein Versicherungsanlageprodukt komplex ist.
Bei komplexen Produkten kein Vertrieb ohne Beratung per Telefon oder Internet
Versicherungsanlageprodukte, die als komplex eingestuft werden, sollen nicht ohne telefonische oder Online-Beratung vertrieben werden dürfen (Execution-only Sales). Bei nicht komplexen Produkten ist dies grundsätzlich möglich, sofern sich der jeweilige Mitgliedstaat bei der Umsetzung der Richtlinie dazu entschieden hat, von der Execution-only-Option nach Artikel 30 Absatz 3 Gebrauch zu machen und dessen weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Die nationalen Aufsichtsbehörden sollen die Leitlinien nach aktuellem Stand bis zum Ende der Umsetzungsfrist der Richtlinie zum 23. Februar 2018 implementieren.
Die Leitlinien finden Sie unter www.eiopa.europa.eu
Quelle: Bafin
Autor(en): Versicherungsmagazin