Franchise
...Arten von Franchisen: a) Absolute Abzugsfranchise: Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Einzelschaden oder vom Gesamtschaden eines Jahres einen bestimmten Betrag selbst; der Versicherer zahlt nur den Teil des Schadens, der die Franchise übersteigt. Anwendung in der Kfz-Versicherung (üblich sind z.B. in der Vollkaskoversicherung eine Abzugsfranchise von 300 Euro und in der Teilkaskoversicherung von 150 Euro), in der privaten Krankenversicherung (PKV, s.u.) und in der Rückversicherung (s.u.).b) Relative Abzugsfranchise bzw. prozentuale Selbstbeteiligung: Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schaden einen prozentualen Anteil selbst; der Versicherer ersetzt nur den ‚restprozentualen’ Teil des Schadens. ...