Herbeiführung des Versicherungsfalls
...Ein Unterlassen setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer trotz dringender Gefahr die ihm möglichen, geeigneten und zumutbaren Maßnahmen zum Schutz des versicherten Gegenstands nicht ergriffen hat (BGH VersR 1976, 649).2. Beispiele: Überqueren einer roten Ampel (Kfz-Versicherung), Brennenlassen einer Kerze (Feuerversicherung), Kippstellung eines Fensters (Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung). Der Tatbestand der Herbeiführung des Versicherungsfalls kann grundsätzlich mit der Verletzung einer vertraglichen vorbeugenden Obliegenheit einhergehen.3. ...