Elektronische Versicherungsbestätigung
1. Begriff: Elektronischer Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung gegenüber der Kfz-Zulassungsbehörde.
2. Merkmale: Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist für die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und weitere Fahrzeugzulassungsvorgänge erforderlich. Sie wird vom Versicherungsunternehmen beim formellen Beginn der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgegeben. Gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle reicht es aus, die eVB-Nummer zu nennen. Anhand der eVB-Nummer kann die Kfz-Zulassungsstelle die Gültigkeit der Versicherung sofort elektronisch überprüfen und den Zulassungsvorgang erledigen.
3. Vorläufige Deckung: Mit Ausgabe der eVB-Nummer erteilt das Versicherungsunternehmen vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung, häufig zugleich auch in den übrigen Zweigen der Kfz-Versicherung.
4. Datenaustausch: Am elektronischen Datenaustausch sind das Kraftfahrt-Bundesamt, die Zulassungsstellen, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sowie die Kfz-Haftpflichtversicherer beteiligt. Siehe auch GDV-Branchennetz.
Autor(en): Rolf-Peter Hoenen, Klaus-Jürgen Heitmann