29.05.2019
Restschuld verzerrt wohl die Werte
Demnach werden in der Ausschließlichkeit maximal 9,03 Prozent, an Mehrfachvermittler 10,76 Prozent, an Makler 7,02 Prozent und an den Angestellten Außendienst 6,61 Prozent gezahlt.
Versicherungsmagazin gegenüber bestätigte die Bafin, dass es sich dabei um Werte einzelner Versicherungsunternehmen handelt, nicht etwa um Zahlungen an einzelne Versicherungsvermittler.
Alle künftigen Provisionen nominal eingerechnet
Tatsächlich seien die "nicht diskontierten Zahlungen für Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen für das Neugeschäft in 2017 abgefragt" worden. Mehr