11.07.2008
Umsatzsteuer in mehrstufigen Vertriebssystemen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesfinanzhof (BFH) haben sich in inzwischen in einer ganzen Reihe von Entscheidungen mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen die Umsatzsteuerbefreiung für die Vermittlung bestimmter Produkte wie Kredite, Beteiligungen oder Versicherungen greift, wenn diese in mehrstufigen Vertriebssystemen vermittelt werden.
In einer Entscheidung vom 21. Juni 2007 stellte der EuGH für den Bereich der Kreditvermittlung klar, dass es für die Befreiung von Untervertreterprovisionen von der Umsatzsteuerpflicht nicht darauf ankommt, ob der Vertreter zu einer der Parteien des Kreditvertrages seinerseits in einem direkten (Vermittler-)Vertragsverhältnis steht. Mehr