Kein Kredit ohne Versicherung? Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute () äußert sich kritisch zur Praxis einiger Bankinstitute, die Kreditvergabe an ihre Kunden mit dem Kauf anderer Produkte zu koppeln. Dabei werde die Abhängigkeit der Bankkunden ausgenutzt und Kredite nur dann bewilligt, wenn gleichzeitig Versicherungen oder Beraterverträge abgeschlossen werden.
"Wenn man diese Praxis auf andere Branchen überträgt, ist das so, als wenn man beim Bäcker die Brötchen nur dann bekommt, falls man gleichzeitig in der Bäckerei eine Zeitung kauft", kommentiert Michael H. Heinz, Präsident des BVK. "Von dieser Geschäftspraxis sind meistens Bankkunden betroffen, die dringend einen Kredit benötigen, wie beispielsweise Existenzgründer. Sie haben dann keine andere Wahl, als die Versicherungen abzuschließen, wenn sie bei ihrer Bank an Geld kommen wollen."
Unseriös und nicht kundenorientiert
Diese Kopplungsgeschäfte widersprächen "dem Anspruch einer kundenorientierten, seriösen und unabhängigen Beratung", heißt es weiter. Dieses Geschäftsgebaren gehe an den individuellen Versicherungsbedürfnissen der Kunden vorbei. Zudem erhielten die Banken durch die Versicherungsabschlüsse wichtige Daten ihrer Kunden im Bereich der Lebens-, Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Erst vor kurzem hatte eine der Nürnberger Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) ergeben, dass sich 44 Prozent der Kreditkunden mit einer Restschuldversicherung absichern. Selbst von denjenigen Kreditkunden, die sich nicht versichert hätten, erachteten 36 Prozent einen Versicherungsschutz als sinnvoll. Doch bereits seit längerem sind solche Kreditabschlüsse in Kombination mit einer Versicherung umstritten. Vor allem der hat solche Kopplungsverträge in der Vergangenheit angegriffen. Die Kritik: In vielen Fällen verkauften die Banken die Versicherungen auch dann, wenn es für die Kunden bessere Formen der Kreditabsicherung gegeben hätte. Die Verbraucherzentrale hatte Anfang 2007 auf entsprechende Praktiken der Citibank und anderer Institute verwiesen.
BVK empfiehlt Möglichkeiten des VVG zu nutzen
Ein Leitsatz der im BVK zusammengeschlossenen selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute sei es, als kompetente Dienstleister die Interessen ihrer Kunden zu schützen. Daher empfiehlt der BVK allen, die von unlauteren Kopplungsgeschäften betroffen sind, die neuen gesetzlichen Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zu nutzen. Beispielsweise können durch das seit dem 1. Januar 2008 geltende VVG Versicherungen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen wieder gekündigt werden.
"Wenn man diese Praxis auf andere Branchen überträgt, ist das so, als wenn man beim Bäcker die Brötchen nur dann bekommt, falls man gleichzeitig in der Bäckerei eine Zeitung kauft", kommentiert Michael H. Heinz, Präsident des BVK. "Von dieser Geschäftspraxis sind meistens Bankkunden betroffen, die dringend einen Kredit benötigen, wie beispielsweise Existenzgründer. Sie haben dann keine andere Wahl, als die Versicherungen abzuschließen, wenn sie bei ihrer Bank an Geld kommen wollen."
Unseriös und nicht kundenorientiert
Diese Kopplungsgeschäfte widersprächen "dem Anspruch einer kundenorientierten, seriösen und unabhängigen Beratung", heißt es weiter. Dieses Geschäftsgebaren gehe an den individuellen Versicherungsbedürfnissen der Kunden vorbei. Zudem erhielten die Banken durch die Versicherungsabschlüsse wichtige Daten ihrer Kunden im Bereich der Lebens-, Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Erst vor kurzem hatte eine der Nürnberger Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) ergeben, dass sich 44 Prozent der Kreditkunden mit einer Restschuldversicherung absichern. Selbst von denjenigen Kreditkunden, die sich nicht versichert hätten, erachteten 36 Prozent einen Versicherungsschutz als sinnvoll. Doch bereits seit längerem sind solche Kreditabschlüsse in Kombination mit einer Versicherung umstritten. Vor allem der hat solche Kopplungsverträge in der Vergangenheit angegriffen. Die Kritik: In vielen Fällen verkauften die Banken die Versicherungen auch dann, wenn es für die Kunden bessere Formen der Kreditabsicherung gegeben hätte. Die Verbraucherzentrale hatte Anfang 2007 auf entsprechende Praktiken der Citibank und anderer Institute verwiesen.
BVK empfiehlt Möglichkeiten des VVG zu nutzen
Ein Leitsatz der im BVK zusammengeschlossenen selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute sei es, als kompetente Dienstleister die Interessen ihrer Kunden zu schützen. Daher empfiehlt der BVK allen, die von unlauteren Kopplungsgeschäften betroffen sind, die neuen gesetzlichen Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zu nutzen. Beispielsweise können durch das seit dem 1. Januar 2008 geltende VVG Versicherungen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen wieder gekündigt werden.
Autor(en): Angelika Breinich-Schilly