Versicherungsombudsmann e.V.
...Für das Verfahren beim Versicherungsombudsmann müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein: a) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist noch nicht im Wege eines Beschwerdeverfahrens eingeschaltet,b) es ist noch kein Gerichtsverfahren anhängig,c) es handelt sich nicht um Beschwerden, die Ansprüche aus einem Kranken-, Pflege- oder Kreditversicherungsvertrag zum Gegenstand haben,d) die Beschwerde ist nicht offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg,e) der Wert der Beschwerde überschreitet nicht 100.000 Euro,f) es bestehen keine Ansprüche eines Dritten auf die Versicherungsleistung,g) der Anspruch ist nicht verjährt,h) die Angelegenheit war nicht bereits Gegenstand eines Verfahrens einer anderen Ombudsmannstelle undi) es ist keine Strafanzeige wegen des Beschwerdegegenstands erstattet worden.
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