Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) distanziert sich von einer betrügerischen Webseite und E-Mail-Adresse, die scheinbar aus ihrem Hause stammen. Mit der Webseite bafin-finanz.de und der an sie angelehnten E-Mail-Adresse poststelle@bafin-finanz.de versuchen Betrüger Menschen um ihr Geld zu bringen. Besonders perfide: Zielgruppe sind geschädigte Anleger der Plattform Option 888.
Nach Angaben der Behörde stammen die Betreiber der Fake-Accounts aus dem Umfeld der Celestial Trading Ltd. (Mahé, Seychellen) sowie der Capital Force Ltd. (Samoa). Auf der Webseite, die mittlerweile nicht mehr online ist, fanden sich keine sichtbaren Inhalte. Der Besucher wurde unmittelbar auf die echte BaFin-Webseite weitergeleitet. Ziel der Aktion: Der falschen E-Mail-Adresse poststelle@bafin-finanz.de den Anschein einer BaFin-Legitimation zu geben.
Es gibt nur eine richtige E-Mail-Adresse
In einer E-Mail, die die Anleger erhielten, wurden sie aufgefordert, eine vermeintliche Spekulations- oder Abgeltungssteuer nachzuzahlen, damit die BaFin die aus dem Anlagebetrug mittlerweile angeblich sichergestellten Gelder an sie zurückführen könne.
Der Celestial Trading Ltd. hatte die Bundesanstalt am 6. Juni 2018 aufgetragen, das in Deutschland unerlaubt betriebene Finanzkommissionsgeschäft einzustellen und abzuwickeln. Die Gesellschaft nutzte wie zuvor die Capital Force Ltd. den Namen Option888, Samoa. Der Capital Force Ltd. wurde bereits am 21. März 2018 die Geschäftstätigkeit in Deutschland untersagt. Die Hintermänner sind bis heute nicht ermittelt worden.
"Es ist damit zu rechnen, dass dieselben Betreiber oder Nachahmer mit ähnlichen Seiten wie etwa bafin-finanzen.de, bafim.de oder bafin-lawyers.com in betrügerischer Absicht an Anleger herantreten." Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die BaFin weist darauf hin, dass sie von geschädigten Anlegern keine Steuern erhebt oder Gebühren fordert. E-Mails der BaFin haben ausschließlich das Format xxx@bafin.de, einzige Webseite der BaFin ist bafin.de. Die Behörde bittet darum, neben den Strafverfolgungsbehörden auch sie direkt in Kenntnis zu setzen, wenn Anleger kontaktiert werden.
Autor(en): Versicherungsmagazin.de