15.07.2009
Risken und Nebenwirkungen beim Wohn-Riestern
Zunächst sei wichtig, dass grundsätzliche Bedingungen fürs Wohn-Riestern erfüllt werden, damit die Riester-Förderung auch gewährt wird: Die Finanzierung muss in eine selbstgenutzte Immobilie fließen. Sie muss so angelegt sein, dass der Kredit spätestens bis zum 68. Lebensjahr getilgt ist. Jeder Ehepartner muss einen eigenen Kreditvertrag abschließen, um die Förderung auszuschöpfen.
Nachgelagerte Besteuerung
Wenig bekannt ist, dass sich der Fiskus im Alter beim Eigenheimbesitzer, der mit Wohn-Riester gebaut hat, meldet. Mehr