BaFin veröffentlicht Rundschreiben MaComp

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute ein Rundschreiben veröffentlicht, in dem sie ihre bisherige Position zu den Wohlverhaltenspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)
zusammenfasst und durch neue Regelungen ergänzt.

Das Rundschreiben mit dem Titel „Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichtennach §§ 31 ff. WpHG (MaComp)“ konkretisiert die Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten des WpHG, die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute beachten müssen, wenn sie Wertpapiergeschäfte mit Kunden tätigen. Damit stellt die BaFin den Unternehmen erstmals ein einheitliches Regelwerk für Wertpapiergeschäfte zur Verfügung. Diesen Wunsch hätten zuvor auch viele Institute geäußert, kommentiert die BaFin diesen Schritt.

Compliance-Funktion bislang häufig nicht ausreichend ausgestaltet
Die BaFin hat das Rundschreiben verfasst, da die Compliance-Funktionin den Instituten häufig nicht ihrer Bedeutung entsprechend ausgestaltet ist und die Compliance-Beauftragten nicht sicherstellen können, dass die Unternehmen die Vorgaben des WpHG einhalten. Dies hatte die BaFin in zahlreichen Gesprächen festgestellt, die sie im Zuge der Finanzkrise mit Compliance-Beauftragten verschiedener Institute geführt hatte.

Pflichten der Compliance-Funktion nun genau aufgelistet
Kern der MaComp ist das Modul „Compliance“, mit dem die BaFin gezielt die Stellung der Compliance-Funktion in den Instituten stärken will. Es erläutert zum einen die Pflichten der Compliance-Funktion, zum anderen listet es die Prozesse auf, in die die Compliance-Funktion typischerweise einzubeziehen ist, etwa bei der Prüfung neuer Produkte. Darüber hinaus enthält das Modul Hinweise dazu, wie die Institute die Compliance-Funktion organisatorisch einrichten und ausgestalten müssen. Dazu konkretisiert das Modul auch die fachlichen Anforderungen an die Mitarbeiter der Compliance-Funktion.

Kriterien nun konkretisiert
Neu sind auch die Erläuterungen zu Best Execution. Dieses Modul konkretisiert die Kriterien, die Institute heranziehen müssen, um bei der Ausführung von Kundenorders den geeigneten Ausführungsplatzbestimmen zu können. Daneben enthalten die MaComp bereitsveröffentlichte Rundschreiben, etwa zur Überwachung von Mitarbeitergeschäften oder zur Werbung.

Quelle: BaFin


Autor(en): versicherungsmagazin.de

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