BaFin nicht mit allen Beratungsprotokollen zufrieden

Verbesserungsbedarf sieht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der praktischen Umsetzung der Dokumentation der Anlageberatung von Privatkunden. Das hat die Auswertung der Markterhebung zum Beratungsprotokoll ergeben, die die BaFin kürzlich abgeschlossen hat.

„Wir kritisieren vor allem, dass die vom Kunden geäußerten wesentlichen Anliegen nicht immer in der vom Gesetzgeber vorgesehenen Weise dokumentiert werden“, sagte Karl-Burkhard Caspari, ExekutivdirektorWertpapieraufsicht der BaFin. „In diesen Fällen ist der Inhalt der Beratung nicht ausreichend transparent.“

Die Markterhebung hatte die BaFin Anfang Februar 2010 gestartet. Ziel war es zu klären, wie die seit Jahresbeginn geltenden Vorschriften zur Dokumentation der Anlageberatung von Privatkunden umgesetzt wurden. Dazu hat sie systematisch die Antworten von 302 Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie 1.099 Protokolle von 192 Unternehmen zu Beratungen ausgewertet, die diese im Januar durchgeführt hatten. Daneben hat die BaFin die Schulungsunterlagen von 152 Instituten analysiert.

Protokollvordrucke waren oftmals unvollständig
Bei der Auswertung hat die BaFin festgestellt, dass die verwendeten Protokollvordrucke zur Dokumentation der Anlageberatung bei 15 Kreditinstituten und 37 Finanzdienstleistungsinstituten unvollständig waren.Insbesondere enthielten diese Vordrucke nur vorformulierte Antwortoptionen. Sie sahen keine Möglichkeit vor, die zwingend notwendigen Kundenangaben um weitere Informationen des Kunden zu seinerpersönlichen Situation und seinen individuellen Anliegen sowie deren Gewichtung ergänzen zu können.

Die BaFin erwartet jedoch, dass die Protokollvordrucke der Institute nicht nur Textbausteine enthalten, sondern dass sie auch so genannte Freitextfelder für individuelle Kundenangaben vorsehen. Nur so sei gewährleistet, dass in einer Beratungssituation, in der der Kunde individuelle Wünsche äußert, diese ausreichend dokumentiert werden.

BaFin prüft später nach, ob Mängel beseitigt wurden
Die BaFin wird gegenüber denjenigen Instituten, deren Protokollvordrucke nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen, auf die erforderlichen Änderungen hinwirken. In einem weiteren Schritt sollen die Ergebnisse der Markterhebung in einem gemeinsamen Gespräch mit den Verbänden der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, der Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Institut der Wirtschaftsprüfer erörtert werden. Bei der jährlichen Prüfung nach § 36 Wertpapierhandelsgesetzwird die BaFin nachhaken, ob die Institute geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Dokumentation der Anlageberatung ergriffen haben.

Quelle: BaFin




Autor(en): versicherungsmagazin.de

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